Die Praxis am See | Wiener Straße 96/Top 6 | 7100 Neusiedl am See | +43 664 930 44 73 

 

>> Ein Neuanfang muss nicht unbedingt an einem anderen Ort stattfinden.

Es sind Gedanken und Ansichten, die sich verändern müssen. <<

 

Angebot

Psychotherapie

 

Begleitung und Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen, Linderung und Besserung von seelischen Leidenszuständen,

Hilfe in Krisen, Verringerung bzw. Beseitigung von Krankheitssymptomen sowie Förderung persönlicher Entwicklung und psychischer Gesundheit.

 

Weiterlesen

 

Kinderbeistand

 

Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines Obsorge- und Kontaktrechtsverfahrens. Wird gerichtlich angeordnet, wenn das Gericht das Gefühl hat, dass das Kind von dem Obsorge- bzw. Kontaktrechtsverfahren sehr belastet ist und eine unabhängige Vertrauensperson braucht.

 

Weiterlesen

Elternberatung

§ 95 Abs.1a AußStrG

 

Verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung. Aufklärung über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern / Jugendlichen, deren Eltern sich trennen. Sie erfahren, wie sie ihr Kind / ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.

 

Weiterlesen

Psychotherapie

 

basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist ein eigenständiges Heilverfahren zur Diagnostik und Behandlung psychischer, psychosozialer oder auch psychosomatisch bedingter Leidenszustände.

 

Therapieansatz Integrative Therapie

 

Die Integrative Therapie ist eine moderne Form der ganzheitlichen Behandlung und sieht die persönliche Entwicklung als lebenslangen Prozess. Der Mensch wird als Einheit von Körper, Seele und Geist verstanden, eingebettet in seine biologische, körperliche, emotionale, kognitive sowie soziale und ökologische Lebenssituation.

Im therapeutischen Kontakt und in der therapeutischen Beziehung werden aktuelle Lebensprobleme, biografische Erfahrungen sowie bewusste und unbewusste Konflikte bearbeitet um Veränderung im Sinne der Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen.

Ziel der Therapie ist die Linderung bzw. Beseitigung von Krankheitssymptomen, die Verbesserung von seelischen Leidenszuständen und das in Gang setzen von Heilungs- und Entwicklungsprozessen. Ebenso bietet die Integrative Therapie die Möglichkeit zu tiefem persönlichem Wachstum und größerem Selbstverständnis.

In der Therapie werden vielfältige Methoden angewandt. Neben verbalem Austausch auch Ansätze nonverbaler Kommunikation sowie kreative Methoden, Techniken und Medien. Neurowissenschaftliche Erkenntnisse bilden die Grundlage für Behandlungsplanung und Interventionsformen.

Die Integrative Therapie ist in Österreich als Psychotherapieverfahren nach dem Psychotherapiegesetz BGBl. Nr. 361/1990 anerkannt.

Kinderbeistand

 

Wenn sich Eltern trennen, kann es zu Auseinandersetzungen rund um Obsorge oder Kontaktrecht kommen, unter denen Kinder und Jugendliche massiv leiden. Können sich Eltern absolut nicht einigen, entscheidet die/der Familienrichter:in, wer die Obsorge ausüben soll und wie das Kontaktrecht zu regeln ist.

Das Gericht kann einen Kinderbeistand einsetzen, wenn das Gefühl besteht, dass das Kind/die Kinder vom Verfahren sehr belastet ist/sind und eine neutrale Unterstützung braucht/brauchen. Die Bestellung erfolgt ausschließlich vom Gericht im Rahmen eines Obsorge- und/oder Kontaktrechtsverfahrens.

Der Kinderbeistand soll persönlicher Ansprechpartner für das Kind sein und hat die Aufgabe das Kind über das Verfahren zu informieren und ihm in dieser schwierigen Zeit als Vertrauensperson zur Seite zu stehen, er kann das Kind zu wichtigen Terminen (z.B. Familiengerichtshilfe, Anhörung bei Gericht,..) begleiten und soll vor allem belastende Gefühle nehmen.

Der Kinderbeistand orientiert sich ausschließlich an den Wünschen des Kindes und auf Wunsch des Kindes übermittelt der Kinderbeistand dem Gericht und den Eltern eine Botschaft d.h. er wird zu dessen „Sprachrohr“. Ansonsten unterliegt der Kinderbeistand der Verschwiegenheit.

Elternberatung

§ 95 Abs. 1a AußStrG

 

Bei vielen Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt, Obsorge, Kontaktrecht,…) zu erzielen. Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder/Jugendliche Veränderung(en) und neue „Herausforderungen“.

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern/Jugendlichen in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel- oder Elternpaargespräch) bekommen sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie sie ihr Kind/ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die sie dem Gericht - vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidung - vorlegen müssen, um zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.

Kosten

Psychotherapie

 

Erstgespräch (60 min): 80,- EUR

 

Einzeltherapie (50 min.): 80,- EUR

 

Paartherapie: nach Vereinbarung

 

 

Für Personen in finanziell schwierigen Situationen biete ich nach Absprache einen reduzierten Tarif (Sozialtarif) an.

 

 

Kinderbeistand

 

Die Bestellung des Kinderbeistandes ist für die ersten sechs Monate gebührenfrei.

Die danach entstehenden Kosten - in Form einer pauschalierten Gerichtsgebühr - werden über das zuständige Gericht verrechnet.

 

 

 

Elternberatung

§ 95 Abs. 1a AußStrG

 

Einzelgespräch: 100,- EUR

pro Einheit*

 

Elternpaargespräch: 150,- EUR

pro Einheit*

 

* 1 Einheit = 60 min

 

Rahmenbedingungen | Psychotherapie

 

Erstgespräch

 

Das unverbindliche Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen, dem Besprechen der Rahmenbedingungen, ihrer Anliegen und Ziele und gibt die Möglichkeit zu sehen, ob sie sich in meiner Praxis und mit meiner Arbeitsweise wohlfühlen.

 

Der Status "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision" berechtigt mich bereits zur eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit. Meine Tätigkeiten reflektiere ich regelmäßig anomymisiert mit erfahrenen Supervisoren / Psychotherapeuten.

 

Kosten

 

Die Bezahlung des Erstgesprächs bzw. der Therapieeinheit erfolgt jeweils am Ende in bar.

 

Da ich als Psychotherapeutin im Status unter Supervision arbeite, ist eine Refundierung durch die Krankenkasse nicht möglich. Dies wurde bei der Festlegung meines Honorars berücksichtigt. Die Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG umsatzsteuerbefreit.

 

Dauer  | Frequenz

 

Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie ist individuell und hängt davon ab, welche Bedürfnisse im Vordergrund stehen und welche Ziele sie mit der Therapie verfolgen. Ebenso wichtig, ist die Art und Intensität der Belastung und was sie selbst erreichen wollen. ​Die sinnvolle Dauer und das absehbare Ende der Therapie werden gewöhnlich zu Beginn besprochen.

 

Prozessverlauf

 

Psychotherapie ist prozesshaft. Im Laufe des Therapieprozesses kann es zu Phasen kommen, in denen sie Unlust bzw. Zweifel verspüren, die Termine wahrzunehmen, die Therapie in Frage stellen oder sich möglicherweise schlechter zu fühlen. Bitte sprechen sie dies an. Solche Phasen sind normal und können wertvolle Hinweise auf unbewusste Aspekte in ihrem Prozess sein.

 

Absageregelung

 

Wesentlich für einen Therapieerfolg ist das regelmäßige Einhalten der Termine. Sollte ein vereinbarter Termin unerwartet nicht wahrgenommen werden können, kann dieser bis spätestens 48 Stunden vorher kostenfrei - nachweislich per Anruf, sms oder E-Mail - abgesagt werden. 

 

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ihnen die reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit.

 

Vertraulichkeit | Verschwiegenheit

 

Ich bin als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision gesetzlich zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass alles, was im Rahmen der Psychotherapie besprochen wird und passiert, streng vertraulich behandelt und nur offengelegt wird, wenn sie das schriftlich anweisen. Ohne ihre Zustimmung dürfen Daten nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor, wie z. B. eine akute Gefahr für sie oder andere Personen.

 

Über mich  

 

DSPin Claudia Hauke

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Diplomierte Sozialpädagogin

 

2024

  • Beginn psychotherapeutische Tätigkeit in eigener Praxis
  • Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision | ÖAGG Wien
  • Dekret Elternberatung | BM für Arbeit, Familie und Jugend

2021 - 2024

  • Fachspezifikum Integrative Therapie | ÖAGG Wien
  • Klinisches Praktikum | KH der Barmherzigen Brüder Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosoziales Praktikum | Kidsline Salzburg

2019 - 2020

  • Psychotherapeutisches Propädeutikum | ÖGWG Wien

2018 bis dato

  • Berufliche Integration - Jugendcoaching | Rettet das Kind Burgenland

2013 bis dato

  • Curriculum Kinderbeistand | JBA Wien
  • Beginn Tätigkeit Kinderbeistand

2012

  • Sozialpädagogin | Kinderdorf Pöttsching

2010 - 2012

  • Diplom Sozialpädagogik | BISOP Baden

Kontakt

 

Wiener Straße 96 / Top 6

7100 Neusiedl am See

Tel.: +43 664 930 44 73

 

eMail:

psychotherapie@diepraxisamsee.at

kinderbeistand@diepraxisamsee.at

elternberatung@diepraxisamsee.at

 

Termin nach Vereinbarung.

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

 

Die Praxisräumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.

Kostenlose Parkmöglichkeit vor dem Haus.

VOR Bushaltestellen: Energie Burgenland, Hirschfeldspitz