Psychotherapie
Begleitung und Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen, Linderung und Besserung von seelischen Leidenszuständen,
Hilfe in Krisen, Verringerung bzw. Beseitigung von Krankheitssymptomen sowie Förderung persönlicher Entwicklung und psychischer Gesundheit.
Kinderbeistand
Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines Obsorge- und Kontaktrechtsverfahrens. Wird gerichtlich angeordnet, wenn das Gericht das Gefühl hat, dass das Kind von dem Obsorge- bzw. Kontaktrechtsverfahren sehr belastet ist und eine unabhängige Vertrauensperson braucht.
Elternberatung
§ 95 Abs.1a AußStrG
Verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung. Aufklärung über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern / Jugendlichen, deren Eltern sich trennen. Sie erfahren, wie sie ihr Kind / ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.
Psychotherapie
basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist ein eigenständiges Heilverfahren zur Diagnostik und Behandlung psychischer, psychosozialer oder auch psychosomatisch bedingter Leidenszustände.
Therapieansatz Integrative Therapie
Die Integrative Therapie ist eine moderne Form der ganzheitlichen Behandlung und sieht die persönliche Entwicklung als lebenslangen Prozess. Der Mensch wird als Einheit von Körper, Seele und Geist verstanden, eingebettet in seine biologische, körperliche, emotionale, kognitive sowie soziale und ökologische Lebenssituation.
Im therapeutischen Kontakt und in der therapeutischen Beziehung werden aktuelle Lebensprobleme, biografische Erfahrungen sowie bewusste und unbewusste Konflikte bearbeitet um Veränderung im Sinne der Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen.
Ziel der Therapie ist die Linderung bzw. Beseitigung von Krankheitssymptomen, die Verbesserung von seelischen Leidenszuständen und das in Gang setzen von Heilungs- und Entwicklungsprozessen. Ebenso bietet die Integrative Therapie die Möglichkeit zu tiefem persönlichem Wachstum und größerem Selbstverständnis.
In der Therapie werden vielfältige Methoden angewandt. Neben verbalem Austausch auch Ansätze nonverbaler Kommunikation sowie kreative Methoden, Techniken und Medien. Neurowissenschaftliche Erkenntnisse bilden die Grundlage für Behandlungsplanung und Interventionsformen.
Die Integrative Therapie ist in Österreich als Psychotherapieverfahren nach dem Psychotherapiegesetz BGBl. Nr. 361/1990 anerkannt.
Kinderbeistand
Wenn sich Eltern trennen, kann es zu Auseinandersetzungen rund um Obsorge oder Kontaktrecht kommen, unter denen Kinder und Jugendliche massiv leiden. Können sich Eltern absolut nicht einigen, entscheidet die/der Familienrichter:in, wer die Obsorge ausüben soll und wie das Kontaktrecht zu regeln ist.
Das Gericht kann einen Kinderbeistand einsetzen, wenn das Gefühl besteht, dass das Kind/die Kinder vom Verfahren sehr belastet ist/sind und eine neutrale Unterstützung braucht/brauchen. Die Bestellung erfolgt ausschließlich vom Gericht im Rahmen eines Obsorge- und/oder Kontaktrechtsverfahrens.
Der Kinderbeistand soll persönlicher Ansprechpartner für das Kind sein und hat die Aufgabe das Kind über das Verfahren zu informieren und ihm in dieser schwierigen Zeit als Vertrauensperson zur Seite zu stehen, er kann das Kind zu wichtigen Terminen (z.B. Familiengerichtshilfe, Anhörung bei Gericht,..) begleiten und soll vor allem belastende Gefühle nehmen.
Der Kinderbeistand orientiert sich ausschließlich an den Wünschen des Kindes und auf Wunsch des Kindes übermittelt der Kinderbeistand dem Gericht und den Eltern eine Botschaft d.h. er wird zu dessen „Sprachrohr“. Ansonsten unterliegt der Kinderbeistand der Verschwiegenheit.
Elternberatung
§ 95 Abs. 1a AußStrG
Bei vielen Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt, Obsorge, Kontaktrecht,…) zu erzielen. Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder/Jugendliche Veränderung(en) und neue „Herausforderungen“.
Damit Eltern erfahren, wie es Kindern/Jugendlichen in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel- oder Elternpaargespräch) bekommen sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie sie ihr Kind/ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die sie dem Gericht - vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidung - vorlegen müssen, um zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.
Psychotherapie
Erstgespräch (60 min): 80,- EUR
Einzeltherapie (50 min.): 80,- EUR
Paartherapie: nach Vereinbarung
Für Personen in finanziell schwierigen Situationen biete ich nach Absprache einen reduzierten Tarif (Sozialtarif) an.
Kinderbeistand
Die Bestellung des Kinderbeistandes ist für die ersten sechs Monate gebührenfrei.
Die danach entstehenden Kosten - in Form einer pauschalierten Gerichtsgebühr - werden über das zuständige Gericht verrechnet.
Elternberatung
§ 95 Abs. 1a AußStrG
Einzelgespräch: 100,- EUR
pro Einheit*
Elternpaargespräch: 150,- EUR
pro Einheit*
* 1 Einheit = 60 min
Rahmenbedingungen | Psychotherapie
Erstgespräch
Das unverbindliche Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen, dem Besprechen der Rahmenbedingungen, ihrer Anliegen und Ziele und gibt die Möglichkeit zu sehen, ob sie sich in meiner Praxis und mit meiner Arbeitsweise wohlfühlen.
Der Status "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision" berechtigt mich bereits zur eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit. Meine Tätigkeiten reflektiere ich regelmäßig anomymisiert mit erfahrenen Supervisoren / Psychotherapeuten.
Kosten
Die Bezahlung des Erstgesprächs bzw. der Therapieeinheit erfolgt jeweils am Ende in bar.
Da ich als Psychotherapeutin im Status unter Supervision arbeite, ist eine Refundierung durch die Krankenkasse nicht möglich. Dies wurde bei der Festlegung meines Honorars berücksichtigt. Die Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG umsatzsteuerbefreit.
Dauer | Frequenz
Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie ist individuell und hängt davon ab, welche Bedürfnisse im Vordergrund stehen und welche Ziele sie mit der Therapie verfolgen. Ebenso wichtig, ist die Art und Intensität der Belastung und was sie selbst erreichen wollen. Die sinnvolle Dauer und das absehbare Ende der Therapie werden gewöhnlich zu Beginn besprochen.
Prozessverlauf
Psychotherapie ist prozesshaft. Im Laufe des Therapieprozesses kann es zu Phasen kommen, in denen sie Unlust bzw. Zweifel verspüren, die Termine wahrzunehmen, die Therapie in Frage stellen oder sich möglicherweise schlechter zu fühlen. Bitte sprechen sie dies an. Solche Phasen sind normal und können wertvolle Hinweise auf unbewusste Aspekte in ihrem Prozess sein.
Absageregelung
Wesentlich für einen Therapieerfolg ist das regelmäßige Einhalten der Termine. Sollte ein vereinbarter Termin unerwartet nicht wahrgenommen werden können, kann dieser bis spätestens 48 Stunden vorher kostenfrei - nachweislich per Anruf, sms oder E-Mail - abgesagt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ihnen die reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit.
Vertraulichkeit | Verschwiegenheit
Ich bin als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision gesetzlich zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass alles, was im Rahmen der Psychotherapie besprochen wird und passiert, streng vertraulich behandelt und nur offengelegt wird, wenn sie das schriftlich anweisen. Ohne ihre Zustimmung dürfen Daten nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor, wie z. B. eine akute Gefahr für sie oder andere Personen.
DSPin Claudia Hauke
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Diplomierte Sozialpädagogin
2024
2021 - 2024
2019 - 2020
Psychotherapeutisches Propädeutikum | ÖGWG Wien
2018 bis dato
2013 bis dato
Beginn Tätigkeit Kinderbeistand
2012
2010 - 2012
Wiener Straße 96 / Top 6
7100 Neusiedl am See
Tel.: +43 664 930 44 73
eMail:
psychotherapie@diepraxisamsee.at
kinderbeistand@diepraxisamsee.at
elternberatung@diepraxisamsee.at
Termin nach Vereinbarung.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Die Praxisräumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.
Kostenlose Parkmöglichkeit vor dem Haus.
VOR Bushaltestellen: Energie Burgenland, Hirschfeldspitz